Reservation Schul- und Sportanlagen
Die Räume und Anlagen können nach erteilter Bewilligung von Vereinen und von Privaten benützt werden, sofern der Schulbetrieb nicht gestört wird. Die Schulanlagen können entweder zur regelmässigen Belegung oder zur vorübergehenden Belegung reserviert werden.
- Einmalige Benutzung: Gesuche zur einmaligen Benützung der Anlagen sind mindestens zwei Wochen vor dem Benutzungsdatum an den Liegenschaftsverwalter zu richten.
- Regelmässige Benutzung: Für regelmässige Benutzungen werden die Belegungspläne, nachdem die Stundenpläne für die Schule festgelegt sind, durch den Liegenschaftsverwalter erstellt.
Die Bewilligung wird schriftlich erteilt.
Bitte studieren Sie im Bedarfsfall das "Benutzungsreglement für Schul- und Sportanlagen" sowie die "Gebührenordnung".
Gesuch für die Benützung der Schul- und Sportanlagen Uesslingen-Buch
* Pflichtfeld