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Reservation Schul- und Sportanlagen


Die Räume und Anlagen können nach erteilter Bewilligung von Vereinen und von Privaten benützt werden, sofern der Schulbetrieb nicht gestört wird. Die Schulanlagen können entweder zur regelmässigen Belegung oder zur vorübergehenden Belegung reserviert werden.

  • Einmalige Benutzung: Gesuche zur einmaligen Benützung der Anlagen sind mindestens zwei Wochen vor dem Benutzungsdatum an den Liegenschaftsverwalter zu richten.
  • Regelmässige Benutzung: Für regelmässige Benutzungen werden die Belegungspläne, nachdem die Stundenpläne für die Schule festgelegt sind, durch den Liegenschaftsverwalter erstellt.

Die Bewilligung wird schriftlich erteilt.

Bitte studieren Sie im Bedarfsfall das "Benutzungsreglement für Schul- und Sportanlagen" sowie die "Gebührenordnung".




Gesuch für die Benützung der Schul- und Sportanlagen Uesslingen-Buch


Name des Organisators/Vereines: *
Name des Organisators/Vereines: *
Strasse/Nr: *
Strasse/Nr: *
PLZ/Ort *
PLZ/Ort *
Telefonnummer: *
Telefonnummer: *
Email-Adresse: *
Email-Adresse: *
Bei grösseren Veranstaltungen, Unterhaltungen, ... obligatorisch:
Sicherheitsverantwortliche Person (Name, Vorname, Telefonnummer):
Sicherheitsverantwortliche Person (Name, Vorname, Telefonnummer):

Benützungsgrund: *
Benützungsgrund: *
Benützungsdatum: *
Benützungsdatum: *
Wochentag *
Wochentag *
Benützungszeit: *
Benützungszeit: *

Welche Räume und Einrichtungen werden benützt (bitte ankreuzen) *
Welche Räume und Einrichtungen werden benützt (bitte ankreuzen) *






weitere Räume:
weitere Räume:
weitere technische Einrichtungen:
weitere technische Einrichtungen:

Wie viele Personen werden ca. erwartet? *
Wie viele Personen werden ca. erwartet? *
Wirtschaft oder Festbetrieb?
Wirtschaft oder Festbetrieb?

Werden alkoholische Getränke verkauft?
Werden alkoholische Getränke verkauft?



Auflagen:

- Die Mietgebühren gemäss Entscheid Liegenschaftsverantwortliche/r müssen entrichtet werden.
- Die Benutzer haben sich an das Benützungsreglement der Schulgemeinde zu halten. Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie, dass Sie das Benützungsreglement (siehe oben) gelesen und verstanden haben.
- Spezielle Einrichtungen benötigen besondere Bewilligungen (Zelt…).
- Die Reinigungsarbeiten und die Abfallentsorgung erfolgen durch den Veranstalter und müssen mit dem Hauswart abgesprochen werden.
- Spezielle Regelungen und sonstige Details müssen frühzeitig mit dem Hauswart abgesprochen werden (z.B. Turnhallenboden abdecken, Parkordnung etc.).
- Das Feuerschutzgesetz muss eingehalten werden. Die Feuerschutzbestimmungen findet man unter dieser Adresse: www.Praever.ch, unter Brandschutz, Richtlinien
- Die angegebene Kontaktperson trägt die Verantwortung für die Veranstaltung.
- Der Veranstalter ist für alle Schäden (Sach- und/oder Personenschaden), welche im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, vollumfänglich haftbar.
- Die Schulbehörde lehnt jegliche Haftung für Schäden (Sachschaden und/oder
Personenschaden), die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, ab.
- Die Anstösser der Schulliegenschaft müssen über die Veranstaltung informiert werden.
- Die gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. das Alkoholgesetz sind einzuhalten.


Bestätigungen *
Bestätigungen *
Mietpreis (gemäss Gebührenordnung)
Mietpreis (gemäss Gebührenordnung)
Weiterer Ablauf:

1. Bewilligung/Ablehnung des Gesuchs durch Liegenschaftsverantwortliche/r.

2. Vermerk im internen Schulkalender durch die Schulleitung.

3. Information der betroffenen Vereine durch die Hauswartung.


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